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   BSG, 11.03.2008 - B 5a R 488/07 B   

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BSG, 11.03.2008 - B 5a R 488/07 B (https://dejure.org/2008,51778)
BSG, Entscheidung vom 11.03.2008 - B 5a R 488/07 B (https://dejure.org/2008,51778)
BSG, Entscheidung vom 11. März 2008 - B 5a R 488/07 B (https://dejure.org/2008,51778)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Saarbrücken - S 9 RA 20/02
  • LSG Saarland - L 1 RA 37/04
  • BSG, 11.03.2008 - B 5a R 488/07 B
 
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  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.03.2008 - B 5a R 488/07 B
    5 Bei der Rüge eines Verstoßes gegen § 103 SGG muss die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 11.03.2008 - B 5a R 488/07 B
    Wird ein Beweisantrag in einem vorbereitenden Schriftsatz gestellt, so ist er dann nicht iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG übergangen worden, wenn aus den näheren Umständen zu entnehmen ist, dass er in der maßgebenden mündlichen Verhandlung nicht mehr weiterverfolgt wurde (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 mwN).
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